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   VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785   

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VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785 (https://dejure.org/2009,30134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2009 - 19 ZB 09.785 (https://dejure.org/2009,30134)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 19 ZB 09.785 (https://dejure.org/2009,30134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis - zum Absehen von der Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - keine Gleichsetzung der altersbedingten Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit Beeinträchtigungen krankhafter Art

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis nach entfallener Asylanerkennung; Gesicherter Lebensunterhalt als allgemeine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis nach entfallener Asylanerkennung; Gesicherter Lebensunterhalt als allgemeine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Oktober 2008 - 1 C 34.07 eine erweiternde Auslegung (dort hinsichtlich Einbeziehung von Pflegepersonen für Behinderte) abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 13 S 1078/07

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785
    Eine allgemeine Härteklausel im Sinne einer unverschuldeten Unmöglichkeit, zur Sicherung des Lebensunterhaltes eine Beschäftigung aufzunehmen, war damit nicht beabsichtigt (vgl. Hailbronner, Kommentar zum AuslR, Lose-Blatt-Sammlung, RNr. 23 zu § 9 AufenthG mit weiterem Hinweis auf VGH BW VGH BW vom 26.7.2007 - 13 S 1078/07 in VBlBW 2007, 473 [474]).
  • VGH Bayern, 29.08.2008 - 19 C 08.1994

    Prozesskostenhilfe; Widerruf der Niederlassungserlaubnis; Sicherung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785
    Vielmehr soll damit - wie ausgeführt - eine Benachteiligung behinderter Menschen verhindert werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 29.8.2008 - 19 C 08.1994).
  • VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Erfordernis der Sicherung des

    Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber den durch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebotenen besonderen Schutz von kranken und behinderten Menschen Rechnung tragen und diese nicht von einer ansonsten möglichen weiteren Aufenthaltsverfestigung durch Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Fehlens dieser besonderen Integrationsvoraussetzung ausschließen (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.12.2011 - OVG 12 B 24.11 - juris Rn. 22; jeweils m. w. N.).

    Bereits nach dem Wortlaut nicht erfasst sind Fälle, in denen der Ausländer (nur) aufgrund im normalen Lebensverlauf auftretender Alterserscheinungen oder Einschränkungen der Leistungsfähigkeit durch alterstypische Erkrankungen an der Erfüllung der Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung gehindert ist (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 9 AufenthG, Rn. 77).

    Insbesondere dient die Vorschrift nicht dazu, bei Personen im Rentenalter, deren Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für den Erwerb ausreichender Rentenansprüche zu kurz war oder die in dieser Zeit aus anderen Gründen solche nicht im ausreichenden Maße erworben haben, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhaltes abzusehen (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16).

    Da bei Personen im Rentenalter, wie dem Kläger hier, die Generierung von Einkommen durch eigene Erwerbstätigkeit nicht mehr im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Lebensunterhalt grundsätzlich durch während des vorangegangenen Erwerbslebens generierte Rentenansprüche gesichert wird (vgl. BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785), ist zudem erforderlich, dass dargelegt wird, dass auch der Erwerb entsprechender Anwartschaften (in der Vergangenheit) bereits wegen einer unter die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG fallenden Krankheit oder Behinderung nicht möglich war.

  • VG Würzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725

    Unzureichenden Sprachkenntnisse müssen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG

    Als Ausnahmeregelung ist § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG grundsätzlich keiner weiteren Auslegung zugänglich; auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift lässt eine erweiternde Auslegung nicht zu (BayVGH, B.v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785, BeckRS 2009, 37701, Rn. 17).

    Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 15/420, S. 72) wollte der Gesetzgeber mit dieser Ausnahmevorschrift den durch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebotenen besonderen Schutz von kranken und behinderten Menschen Rechnung tragen und diese nicht von einer ansonsten möglichen weiteren Aufenthaltsverfestigung durch Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Fehlens dieser besonderen Integrationsvoraussetzungen ausschließen (BayVGH, B.v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785, BeckRS 2009, 37701, Rn. 16).

  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris, Rdn. 16.

    Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung, die eine rückwirkende Betrachtung zulässt, Bay. VGH, Beschluss vom 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris, Rdn. 16; VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 44, ist anders gelagert als der hier vorliegende Fall, so dass sich die dort postulierte rückwirkende Gesamtschau nicht als allgemeingültiger Rechtssatz anwenden lässt.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris, Rdn. 16; VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 44.

  • OVG Hamburg, 30.08.2023 - 6 Bf 231/22

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keine für die

    Dies folgt aus der Intention des Gesetzgebers, einem ansonsten integrationsfähigen Ausländer bei außergewöhnlichen, vom normalen Lebensverlauf abweichenden Umständen gleichwohl einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.5.2009, 19 ZB 09.785, AuAS 2009, 233, juris Rn. 16).

    Wollte man bei Personen im Rentenalter, deren Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für den Erwerb ausreichender Rentenansprüche zu kurz war oder die in dieser Zeit aus anderen Gründen solche nicht im ausreichenden Maße erworben haben, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts absehen, würde dies dem Ziel des Gesetzgebers, die Zuwanderung in die sozialen Systeme der Bundesrepublik zu verhindern, zuwiderlaufen (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.5.2009, 19 ZB 09.785, AuAS 2009, 233, juris Rn. 16).

  • VG Hannover, 11.01.2023 - 12 A 3284/21

    Beiträge; Erwerbsunfähigkeit; Krankheit; Niederlassungserlaubnis;

    Der Gesetzgeber hat demnach den Aufbau einer grundlegenden Alterssicherung, insbesondere durch Erwerbstätigkeit, als Integrationsmerkmal angesehen (Nds. OVG, a.a.O., Beschlussabdruck S. 7 f. unter Verweis auf BT-Drs. 15/420, S. 72, sowie auf Bayer. VGH, Beschl. v. 14.05.2009 - 19 ZB 09.785 -, juris Rn. 16).

    Eine allgemeine Härteklausel enthält § 9 Abs. 2 AufenthG nicht (vgl. Nds. OVG, a.a.O., Beschlussabdruck S. 8 unter Verweis auf Bayer. VGH, Beschl. v. 14.05.2009 - 19 ZB 09.785 -, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 C 16.2086

    Erfolgreicher Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Dem Verwaltungsgericht ist zuzustimmen, dass das Alter der Klägerin insoweit nicht mit einer "Krankheit oder Behinderung" gleichgestellt werden kann (BayVGH, B.v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 12 ff.; Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 9 Rn. 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2024 - 2 L 72/23

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Erbringung der

    Auf die in der Antragsbegründung angeführte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Mai 2009 (19 ZB 09.785), muss nicht näher eingegangen werden, da es sich insofern nicht um ein Divergenzgericht handelt.
  • VG München, 29.09.2016 - M 25 K 14.5499

    Kein Absehen vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung

    Eine analoge Anwendung auf das Alter ist mangels planwidriger Regelungslücke nicht angezeigt (vgl. zu alledem: NdsOVG, B.v. 27.11.2014 - 13 LA 108/14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, U.v. 15.8.2013 - OVG 7 B 4.13 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 9; B.v. 29.8.2008 - 19 C 08.1994 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 12.5.2011 - M 12 K 10.6244 - juris Rn. 34; VG Ansbach, B.v. 9.9.2008 - AN 19 S. 08.01193, AN 19 K 08.01194 - juris Rn. 25; ebenso die Kommentarliteratur: vgl. Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, AufenthG, 11. Aufl. 2016, § 9, Rn. 38).
  • VG Köln, 17.11.2020 - 12 K 542/20
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2009 - 19 ZB 09.785 -, Rn. 16, juris; Dienelt in: Bergmann/Dienelt, 13. Auflage 2020, § 9 AufenthG Rn. 86.
  • VG München, 12.05.2011 - M 12 K 10.6244

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt; Ermessen

    Dies gilt jedoch nicht bei Personen im Rentenalter, deren Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für den Erwerb ausreichender Rentenansprüche zu kurz war oder die in dieser Zeit aus anderen Gründen solche nicht in ausreichendem Maße erworben haben (BayVGH v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785).
  • VG Ansbach, 15.10.2010 - AN 9 K 10.30175

    Irakischer Staatsangehöriger; erhebliche Erkrankung und hohes Alter

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